Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I.Lieferant
ASPERA technology sro, mit Sitz in Křižíkova 734/1, 370 01 České Budějovice, Firmen-ID: 07699140, vertreten durch Ing. František Kaska, Geschäftsführer, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts České Budějovice in Abschnitt C, Einlage 28292, im Folgenden „Lieferant“ genannt
II. Thema
Gegenstand des Vertrages ist die Festlegung der Bedingungen für Lieferungen und Einzelkäufe von Produkten und Dienstleistungen durch den Kunden vom Lieferanten ASPERA Technologie, Herstellung und Verarbeitung von Blech.
III. Allgemeine Lieferbedingungen
1. Die Lieferung von Produkten/Dienstleistungen durch den Lieferanten erfolgt auf Grundlage der Bestellung des Kunden (schriftlich oder mündlich) innerhalb der vom Lieferanten bestätigten Fristen.
2. Die Bestellung muss die Spezifikationen bzw. die Menge der gewünschten Produkte/Dienstleistungen enthalten. Liefertermin und -ort. Jede Änderung von Teilen/Zeichnungen muss in der Bestellung entsprechend gekennzeichnet werden. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten sämtliche Änderungen an Teilen/Zeichnungen mitzuteilen.
Die vom Kunden übermittelten Daten gelten als gültig und vollständig. Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller übermittelten, für die Produktion erforderlichen Daten/Dokumente verantwortlich.
Jede Änderung der Dokumentation muss einem ordnungsgemäßen Änderungsmanagement unterzogen werden.
3. Der Transport von Produkten/Dienstleistungen erfolgt nach Vereinbarung im Einzelfall.
4. Dem Kunden wird mit der Lieferung der Produkte/Leistungen ein Lieferschein oder eine Rechnung – ggf. Steuerbeleg – ausgehändigt.
Die Verpackung, ausgenommen Mehrwegverpackungen (also ausgenommen Versandpaletten, Holzkisten, Gitterboxen etc.), ist bereits im Preis der Produkte/Dienstleistungen enthalten und wird nicht gesondert in Rechnung gestellt. Leihverpackungen werden gemäß Vereinbarung berechnet und können innerhalb von 3 Monaten zurückgegeben werden, wobei eine Amortisierung von 20 % des Wertes dieser Leihverpackung berechnet wird.
5. Im Falle einer Vereinbarung über die Lagerhaltung verpflichtet sich der Lieferant, die vereinbarte Menge an Produkten für den Kunden in seinen Lagerräumen zu lagern. Im Falle der Beendigung der Zusammenarbeit verpflichtet sich der Kunde, diesen Bestand spätestens 1 Monat nach schriftlicher Aufforderung durch den Lieferanten zu entfernen.
IV. Warenpreis und Zahlungsbedingungen
1. Der Preis der Produkte/Dienstleistungen wird individuell gemäß Preisangebot festgelegt.
2. Rechnungen sind innerhalb von 15 Tagen fällig.
3. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden dem Kunden für jeden Tag des Verzugs die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet.
4. Der Lieferant behält sich vor, die Höhe des Kreditlimits durch eine Versicherung festlegen zu lassen und ggf. auch die Zahlungen des Kunden zu versichern.
V. Eigentumsübergang und Gewährleistung für die Beschaffenheit der Ware
1. Das Eigentum an den Produkten/Dienstleistungen geht mit dem Tag der Bezahlung des Kaufpreises auf den Kunden über.
2. Die Gefahr von Schäden an Produkten/Dienstleistungen geht mit Übergabe/Abnahme der Produkte und Bestätigung des Lieferscheins auf den Kunden über.
3. Der Lieferant übernimmt für die Beschaffenheit der Produkte/Leistungen eine Garantie für die Dauer von 12 Monaten, sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist.
4. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum der Lieferung der Produkte/Leistungen.
VI. Lieferanten- und Kundenerklärung
1. Der Lieferant ist berechtigt, die Lieferung von Produkten/Dienstleistungen an den Kunden einzustellen, wenn der Kunde mit der Bezahlung der gestellten Rechnungen mehr als 30 Tage nach Fälligkeit im Rückstand ist.
2. Gerät der Kunde mit der Bezahlung der vom Lieferanten ausgestellten Rechnungen – Steuerbelege – unberechtigt in Verzug und dauert dieser Verzug länger als 60 Kalendertage, beginnend ab dem Tag nach der Fälligkeit der ältesten offenen Rechnung, ist der Lieferant berechtigt, die gesamte Forderung gegen den Kunden ohne weiteres zu verkaufen oder abzutreten.
3. Die Parteien vereinbaren, dass alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, nach tschechischem Recht vor dem allgemeinen Gericht des Lieferanten, d. h. dem Bezirks- oder Regionalgericht in České Budějovice, entschieden werden.
VII. Schlussbestimmungen
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 1.1.2019